Geschichte


Asylgesetz 1991 wie Fremdenpolizeigesetz wurden von Menschenrechtsorganisationen kritisch kommentiert. Beispielsweise könnte der Tatbestand der Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt aus dem Fremdenpolizeigesetz zur strafrechtlichen Verfolgung der Verteidiger der Rechte Illegaler, aber in ihrem Heimatland Gefährdeter führen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ordnete im November 2005 in einem Fall die Aussetzung einer Abschiebung in ein Land an, in dem Folter und „schwere Menschenrechtsverletzungen“ drohten. Das österreichische Asylrecht wurde daraufhin mit dem Fremdenrechtspaket 2005[6] grundlegend novelliert und 2007 der Asylgerichtshof (AsylGH) geschaffen, der den als Übergangslösung installierten Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) von 1998 ablöste. Aber auch die neue Gesetzeslage ist bezüglich der Drittlandbestimmungen kritisiert worden.

Österreich ist schon lange eines der typischen Asylländer der EU. Anteilig an der Bevölkerung lag es etwa 2009 auf Platz 5 der EU-27, die Quote positiver Bescheide lag aber deutlich unter dem EU-Durchschnitt.[2]










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